Entgelttransparenz bei Stellenanzeigen
Was sich für Stellenanzeigen im Handwerk durch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ändert.
Hinweis: Dieser Beitrag ist ein sachlicher Überblick, keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang die Richtlinie für Ihren Betrieb gilt und wie Sie sie konkret umsetzen, klären Sie bitte mit Ihrer Rechts- oder Personalberatung.
Worum es geht
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie war bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Ein zentraler Punkt betrifft Stellenanzeigen: Bewerbende sollen bereits vor dem Vorstellungsgespräch Informationen zum Einstiegsgehalt oder zur Gehaltsspanne der Stelle erhalten, entweder in der Stellenanzeige selbst oder vor dem Gespräch.
Was das für Stellenanzeigen im Handwerk praktisch bedeutet
- Eine Gehaltsspanne in der Stellenanzeige ist künftig eher die Regel als die Ausnahme – auch aus Bewerbersicht wird das zunehmend erwartet, unabhängig vom rechtlichen Stand.
- Betriebe, die schon jetzt eine Spanne nennen, positionieren sich als transparenter Arbeitgeber und sparen sich Anfragen von Bewerbern, deren Gehaltsvorstellung ohnehin nicht passt.
- Der genaue Umsetzungsstand des deutschen Gesetzgebers und die konkreten Pflichten für Betriebe verschiedener Größe sollten laufend mit einer Rechtsberatung abgeglichen werden.
Wie wir das technisch vorbereiten
Unsere Stellenanzeigen-Vorlagen enthalten ein Feld für eine Gehaltsspanne, das bei Bedarf ein- oder ausgeblendet werden kann, sobald die Vorgaben für Ihren Betrieb feststehen. So lässt sich die Anzeige anpassen, ohne die Seite neu aufzubauen.
Mehr zum Aufbau guter Stellenanzeigen unter Stellenanzeige im Handwerk schreiben.